So werden bei den Wohnkosten (Miete, Strom etc.) im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur noch maximal 1.000 Euro pro Monat anerkannt. Und: An der Lebensführung in der Erstwohnung muss man sich jetzt nachweislich finanziell beteiligen. Die Studibude als Zweitsitz abzusetzen mit Verweis auf die gratis Einlegerwohnung bei den Eltern daheim klappt künftig nicht mehr.
Quelle: Welt