Zum einen sieht die Novelle vor, dass die Parameter in der Wohngeldformel so angepasst werden, dass mehr Menschen Wohngeld bekommen können. Zum anderen sollen so auch höhere Wohngeldsätze als bisher zustande kommen.
Die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, werden regional gestaffelt angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert – also alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden.
In Städten und Gemeinden mit einem besonders hohen Mietniveau soll eine neue Mietenstufe VII Abhilfe schaffen. Der Bundesrat muss die Änderungen des Wohngeldstärkungsgesetzes noch billigen.
Wer Bafög kriegt, bekommt kein Wohngeld
Jobguide-Tipp:Studenten mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen und erhalten, sofern sie kein Bafög bekommen. Bafög-Bezieher sind in der Regel vom Wohngeld ausgenommen, weil ihr staatlicher Zuschuss schon eine Wohnkomponente enthält. Wer dagegen einen Ablehnungsbescheid fürs Bafög kassiert, kann diesen als Beleg für die Nichtförderung bei der örtlichen Wohngeldbehörde einreichen und es mal mit Wohngeld versuchen. Auch wenn sich mit dem Wohngeld nicht das Studium finanzieren lässt, bringt es doch ein bisschen Entlastung. So kann vielleicht der Nebenjobkleiner ausfallen und das Studium geht schneller.
Quelle: Bundestag