Zulassung zum Medizinstudium muss neu geregelt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Machtwort gesprochen: Wer sich um einen Studienplatz in Medizin bewirbt, darf nicht fast ausschließlich an seiner Abiturnote gemessen werden. Das sei verfassungswidrig und müsse entscheidend überarbeitet werden, urteilten die Richter.

Pixabay

Nach ihrer Entscheidung gegen den Numerus Clausus muss sowohl die Vergabe nach der Abiturnote und nach der Wartezeit als auch das Zulassungssystem an den Hochschulen selbst überarbeitet werden. Ob es generell mehr Studienplätze geben muss, damit mehr junge Leute Medizin studieren können, haben die Richter nicht entschieden.

Gestoßen haben sich die Richter aber beispielsweise an der Begrenzung auf sechs „Wunschhochschulen“ bei der Platzvergabe nach Noten. Ein Fünftel aller Medizinstudienplätze werden in dieser Kategorie vergeben. Ob man einen Platz ergattere oder nicht, hänge so entscheidend von der Wahl der Hochschule ab – und das sei nicht Sinn der Sache.

Ändern müssen auch die Universitäten ihre Vergabepraxis. Sie besetzen, so schreibt das Handelsblatt, 60 Prozent der freien Studienplätze in Eigenregie. Kritisiert wurde zum Beispiel, dass sich die Hochschulen ebenfalls stark nach den Abinoten richten, die sie – anders als im zentralen Verfahren – aber noch nicht mal nach der Schwere der Abiturprüfung je nach Bundesland angleichen müssen. Zudem sollen sie künftig keine eigenen zusätzlichen Auswahlkriterien jenseits der vom Gesetzgeber vorgesehenen ansetzen dürfen, müssen aber mindestens ein Kriterium aufnehmen, das nichts mit Noten zu tun hat.

Dass 20 Prozent der Plätze fürs Medizinstudium nach Wartezeit vergeben werden, ist für die Karlsruher Richter grundsätzlich okay, aber man müsse künftig zusehen, dass diese Zeit eingegrenzt wird, weil zu langes Warten dem Berufsstart schade.

Für das Umsetzen des Urteils in Gesetze und Verordnungen haben Bund und Länder jetzt bis Ende 2019 Zeit.

Quelle:Handelsblatt