In dem verhandelten Fall wollte die Stadt Berlin die Steuer von einem Studenten, der in Berlin ein Zimmer im Studentenwohnheim hat, aber mit erstem Wohnsitz noch bei den Eltern wohnt. Dass er dort nur ein Zimmer und keine Wohnung im klassischen Sinne hat, störte die Richter nicht. Als Wohnung gelte nach dem Berliner Gesetz jeder geschlossene Raum, der sich zum Wohnen und Schlafen eigne. Zweitwohnsitzsteuer erheben mittlerweile mehrere Dutzend Städte (siehe auch www.zweitwohnsitzsteuer.de). Kassiert werden bei den meisten etwa zehn Prozent der Nettokaltmiete. (5. Juli 2010)
Quelle: Welt Online