Für jedes volljährige Kind bis zum 25. Lebensjahr, das sich noch in einer Berufsausbildung - oder einem Studium - befindet, haben Eltern einen Anspruch auf Kindergeld. Das Einkommen des Studenten oder Auszubildenden wird dabei nicht mehr berücksichtigt. Das sieht das neue Steuervereinfachungsgesetz vor.
Bislang wurde den Eltern das Kindergeld komplett gestrichen, sobald Sohn oder Tochter mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienten. Lediglich eine Hürde bleibt auch nach dem neuen Gesetz bestehen: Arbeitet der Sprössling regelmäßig (!) mehr als 20 Stunden pro Woche, wird das Kindergeld dann doch gestrichen. Ausnahmen: Minijobs bis 400 Euro pro Monat und Ausbildungsdienstverhältnisse wie etwa Lehrer im Referandariat. (05.12.2011) Quelle: Bürstädter Zeitung