Aktuelle Anschwärztricks der Chefs

2. Juni 2009 - Um Munition für eventuelle personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen parat zu haben, sind nicht wenige Führungskräfte derzeit angehalten, genauer auf Unregelmäßigkeiten in ihrer Belegschaft zu achten. Auch wenn vor Gericht längst nicht alle Verfehlungen als Kündigungsgrund durchgehen, sollte man auf der Hut sein.

Das Handelsblatt zeigt typische Teppiche, unter denen jetzt gesucht wird:

  • Spesenabrechnungen: Großzügig gerundete Kilometerangaben, luxuriöse Bewirtungen und Privatreisen auf Firmenkosten werden supergerne als Rote Karte genutzt.
  • Arbeitszeiten: Wer zu spät kommt, den bestraft der Chef. Ebenso den, der sein Zeitsoll nicht peinlich genau erfüllt.
  • Gerne angeführt, aber selten vor Gericht von Bestand: Unterdurchschnittliche Leistungen. Solange ein Mitarbeiter sein Bestes gibt, ist es kein Kündigungsgrund, wenn er hinter den Kollegen zurückbleibt.
  • Arbeitsunterlagen solle man nur mit nach Hause nehmen, wenn Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung das zulassen. Das gilt auch für Dienstmails an die Privatadresse. Alles andere könne als Verstoß gegen das Betriebsgeheimnis ausgelegt werden.

Quellen: Handelsblatt, Versicherungsjournal

Kündigung