Das Handelsblatt zeigt typische Teppiche, unter denen jetzt gesucht wird:
- Spesenabrechnungen: Großzügig gerundete Kilometerangaben, luxuriöse Bewirtungen und Privatreisen auf Firmenkosten werden supergerne als Rote Karte genutzt.
- Arbeitszeiten: Wer zu spät kommt, den bestraft der Chef. Ebenso den, der sein Zeitsoll nicht peinlich genau erfüllt.
- Gerne angeführt, aber selten vor Gericht von Bestand: Unterdurchschnittliche Leistungen. Solange ein Mitarbeiter sein Bestes gibt, ist es kein Kündigungsgrund, wenn er hinter den Kollegen zurückbleibt.
- Arbeitsunterlagen solle man nur mit nach Hause nehmen, wenn Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung das zulassen. Das gilt auch für Dienstmails an die Privatadresse. Alles andere könne als Verstoß gegen das Betriebsgeheimnis ausgelegt werden.
Quellen: Handelsblatt, Versicherungsjournal