Alles was Recht ist

In den bundesdeutschen Gerichten sind wieder einige Urteile gefallen, die für Arbeitnehmer nicht ganz unwichtig sind.

Hier ein kurzes Update:

> Arbeitgeber dürfen das Konterfei eines Mitarbeiters im Netz nur dann posten, wenn dieser sein Okay gegeben hat, urteilte das Arbeitsgericht Frankfurt/M. (Az. 7 Ca 1649/12).  Sein Recht am eigenen Bild erlaubt ihm auch, das Ja jederzeit wieder zurückzuziehen, etwa, wenn er den Arbeitgeber wechselt.

> Wer zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird und per Flieger anreist, kann nicht per se damit rechnen, dass er das Ticket voll erstattet bekommt, entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf (Az. 2 Ca 2404/12). Vielmehr hängt die Zahlung davon ab, was im Vergleich zur ausgeschriebenen Stelle angemessen ist. Eine Teamleitung, wie im verhandelten Fall, war den Richtern zu popelig. 

Jobguide-Tipp: Einfach mit dem Unternehmen im Vorfeld abklären, ob ein Flug in Ordnung wäre.

> Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber darf er zwar auf seinem alten Firmenrechner Privates jederzeit und bedenkenlos löschen, bei geschäftlichen Daten, E-Mails und Kontakten muss er vorher aber unbedingt checken, ob das Unternehmen einverstanden ist. Sonst macht er sich sogar strafbar. Zudem gilt: Geschäftliches – egal, ob in Print oder Online – darf nicht mitgenommen oder kopiert werden. 

(10.2012) Quelle: Haufe