Arbeiten in Quarantäne – was gilt?

Die hochansteckende Omikron-Variante grassiert, doch zum Glück meist mit mildem Verlauf. Viele Beschäftigte fragen sich: Muss ich arbeiten, wenn ich mit Corona infiziert bin, aber kaum Symptome habe?

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Die simple Antwort lautet „Ja“, zumindest wenn die Arbeit problemlos von zu Hause aus erledigt werden kann und keinerlei oder nur sehr leichte Symptome auftreten. In diesem Fall gilt: Beschäftigte dürfen nicht nur, sie müssen sogar in Quarantäne arbeiten, stellt ein Artikel im Handelsblatt klar.

Denn wer im Homeoffice in Quarantäne ist, sei im arbeitsrechtlichen Sinne nicht arbeitsunfähig, schreibt die Zeitung. Ausnahme: Du kann durch die Infektion und entsprechende Symptome nicht Deiner Arbeit nachgehen und musst Dich krankmelden.

Für Jobs, die zwingende Anwesenheit im Betrieb erfordern, gilt: Wer positiv auf Corona getestet wird, fällt für die Zeit der Quarantäne komplett aus und kann sich frühestens nach sieben Tagen freitesten.

Muss der Chef wissen, dass Ihr Corona habt?

Hier lautet die Antwort: „Kommt darauf an.“ Wer schon länger von zuhause aus arbeitet und keinerlei Kontakt zu den Kollegen hatte, muss sich nicht als positiv outen. Dem Arbeitgeber müsse zwar die Arbeitsunfähigkeit angezeigt werden, nicht aber die ihr zugrunde liegende Erkrankung“, erklärt Peter Weck, Partner bei der Rechtsanwaltsgesellschaft Advant Beiten in Düsseldorf im Handelsblatt. Wer seinen Job dagegen nur vor Ort ausüben kann, muss den Arbeitgeber über Quarantäne- oder Isolationspflichten informieren – nicht zuletzt, um Kollegen oder Kunden zu schützen.

Quelle: handelsblatt.de (Paywall)