Arbeitsagentur muss nur bei Printbelegen zahlen

Ein im Internetzeitalter etwas antiquiert anmutendes Urteil hat jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gefällt: Danach muss die Arbeitsagentur einem Arbeitslosen Bewerbungskosten nur dann erstatten, wenn er seine Bewerbungsbemühungen in papiergebundener Form nachweist (LSG Berlin-Brandenburg Az. L 25 AS 855/09).

Der Arbeitslose hatte seine Anschreiben und die entsprechenden Reaktionen der Firmen auf CD gebrannt und eingereicht. Die Arge wollte Ausdrucke sehen und bekam von dem Gericht Recht.

JobguideXpress-Tipp: In dem verhandelten Fall ging es zwar um einen Arbeitslosen, aber grundsätzlich dürfte das Urteil auch analog für Absolventen gelten, die sich arbeitssuchend melden und die Bewerbungskosten erstattet haben möchten. Meist sind die Ämter zwar schon zur pauschalen Erstattung ohne Nachweis übergegangen, aber falls doch mal Belege gewünscht sind, fährt man nach diesem Urteil mit Ausdrucken aus dem E-Mail-Verkehr mit den Firmen wohl besser. Mit CDs oder ähnlichem gibts nicht zwingend Geld. (15. Dezember 2010)

Quelle: Versicherungsjournal

Bewerbungskosten