Blau machen, weil man nach einem Streit mit dem Partner schlechte Laune hat oder nachts vor Sorge nicht schlafen kann – das ist zwar verlockend, aber laut Rechtsanwalt Alexander Bredereck keine gute Idee. Nur weil man sich psychisch nicht wohl fühle, sei man noch lange nicht arbeitsunfähig, so der Experte.
Gelben Schein nur bei Krankheit
Arbeitsunfähigkeit liege immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit die Tätigkeit nicht verrichten kann, die er dem Arbeitgeber vertraglich schuldet, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht in einem Artikel im Handelsblatt. „Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten”, sagt er. Zwar könne es sich dabei um Folgen, Begleiterscheinungen, Ursachen oder Symptome einer physischen oder psychischen Krankheit wie Depressionen oder Burnout handeln. Die Entscheidung darüber, ob tatsächlich Arbeitsunfähigkeit vorliege, treffe aber stets ein Arzt oder eine Ärztin.
Simulieren ist gefährlich
Symptome für den gelben Schein kurzerhand vorzutäuschen, sei riskant warnt Bredereck. Auch wenn der Doc freigiebig eine Krankschreibung nach der anderen unterschreibt, ohne allzu genau nachzuhaken, drohe früher oder später Ärger mit dem Arbeitgeber. Neben einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen komme auch eine Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit in Betracht.
Quelle: Handelsblatt/dpa