Das rät ein Beitrag in Handelsblatt Karriere. Zunächst einmal gilt: Es gibt immer Verhandlungsspielräume, selbst, wenn man in einem Unternehmen anfängt, in dem ein Tarifvertrag gilt. Der regelt die Mindeststandards für alle Mitarbeiter. Individuelle Verbesserungen sind aber immer möglich. In Tarifbranchen sollten Jobeinsteiger darauf achten, dass Berufserfahrung und Studium richtig berücksichtigt sind. Denn die daraus resultierende Tarifgruppe bestimmt Gehalt und Urlaub. Wichtige Punkte im Arbeitsvertrag sind zudem die Regelung von Überstunden, die Arbeitszeitgestaltung und die Versetzungskompetenzen des Arbeitsgebers. Pauschale Klauseln wie „Alle Überstunden sind mit der Vergütung abgegolten“ sind – zumindest in unteren Gehaltsgruppen – in der Regel unwirksam. Präzisierungen wie „zehn Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind je nach Branche aber statthaft. Solche Details sollte man im Arbeitsvertrag regeln lassen. Ebenso, wie frei man seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit gestalten darf, zum Beispiel via Home Office und Gleitzeit. Und wichtig: Unter welchen Umständen darf einen das Unternehmen versetzen – regional und auf andere Positionen. Eine Versetzung gegen den eigenen Willen sollte man nach Möglichkeit vertraglich ausschließen lassen.
Quelle: Handelsblatt Karriere