Für eine entsprechende Regelung macht sich jetzt der Berufsverband stark, der Bund deutscher Architekten. Bislang bedarf es je nach Bundesland für die Aufnahme in die Liste eines mindestens vierjährigen Studiums. Daraufhin hatten einige Unis ihre Bachelorstudiengänge verlängert und die entsprechend Master verkürzt. Das soll nach dem Willen des BDA nicht mehr funktionieren. Ein Master soll zwingend sein. (9. August 2010)
Quelle: BDA