Weil die letzte Befristung zu einem vom Land finanzierten Projekt gehörte, kann der Kläger nun mit einer Festanstellung rechnen.
Denn: Hochschulen können laut dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz zwar für Projekte, die aus Drittmitteln finanziert sind, Mitarbeiter befristet anstellen. Drittmittel sind dabei aber Gelder aus der Wirtschaft, von der EU, dem Bund oder einem anderen Bundesland. Sorgt das „hauseigene“ Bundesland für die Finanzierung, sind das keine Drittmittel, sondern Landesmittel. Mit der Folge, dass eine Befristung nicht rechtens ist, so die Richter. Wie das Gericht feststellt, könnte das Urteil bundesweit mehrere Tausend wissenschaftliche Mitarbeiter betreffen. Deren Verträge wären dann nicht länger befristet. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Uni Gießen zunächst einmal in Berufung geht.
Quelle: Spiegel Online