So hatte ein 52-jähriger Jurist erfolgreich wegen Altersdiskriminierung vor dem Bundesarbeitsgericht (8 AZR 530/09) geklagt und erhält jetzt ein Monatsgehalt als Entschädigung, weil der Job an eine 33-Jährige ging.
Hintergrund: Im vorliegenden Fall suchte ein Unternehmen "zunächst auf ein Jahr befristet eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen" per Anzeige, um seine Rechtsabteilung aufzustocken. Das Gericht sah als erwiesen an, dass das Wort "jung" ein Indiz dafür war, dass das Unternehmen den Kläger wegen seines Alters nicht eingestellt hatte. (6. Oktober 2010)
Quelle: Bundesarbeitsgericht