Wenn Eltern arbeiten gehen,
> dürfen Mama und Papa jeweils bis zu zehn Tage im Jahr zuhause beim kranken Kind bleiben, solange der Nachwuchs unter zwölf Jahre ist. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Das Gehalt in dieser Zeit trägt die gesetzliche Krankenversicherung.
> haben deren Urlaubswünsche Vorrang gegenüber Kollegen ohne Kinder. Nach dem Bundesurlaubsgesetz spielen soziale Gesichtspunkte bei der Vergabe oder Terminierung eine große Rolle – und dazu zählen auch Kita- und Schulferien, an die Eltern ja weitgehend gebunden sind.
> dürfen Mama und Papa jeweils pro Kind drei Jahre Elternzeit nehmen.
> haben sie Anspruch auf Teilzeitarbeit, sofern das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat und sie seit mindestens einem halben Jahr dort angestellt sind. Dieses Recht haben dann übrigens alle Mitarbeiter – auch die ohne Kind.
> und kein anderer das Kind (unter zwölf Jahre) betreuen kann, sind Eltern nicht verpflichtet, im Schichtdienst zu arbeiten. Dann muss ihnen ein Tagesarbeitsplatz ermöglicht werden. Diese Regelung ist vor allem für Alleinerziehenden wichtig, da hier ja der Partner zur abwechselnden Kinderbetreuung fehlt.
Keinen rechtlichen Anspruch haben Eltern auf
> früheren Feierabend, weil das Kind von Kita & Co abgeholt werden muss. Das muss man mit dem Chef (und den Kollegen) aushandeln. Als Ausnahme kann gelten, wenn der Sprössling einen Unfall hatte oder akut erkrankt.
> Späterkommen, weil der Nachwuchs einen die ganz Nacht auf Trab gehalten hat. Auch das muss man intern abstimmen.
> Home Office. Das ist – wie bei allen anderen Berufstätigen auch – reine Verhandlungssache mit dem Chef.
Übrigens: Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat kürzlich errechnet, dass Väter sich immer intensiver um ihre Kinder kümmern. Standen sie 1997 gerade mal 17 Stunden pro Woche für den Nachwuchs parat, sind es 20 Jahre später – 2017 – schon 26 Stunden. Immerhin. Allerdings kommen die Mütter nach wie vor auf deutlich mehr: Sie verbringen durchschnittlich 64 Stunden pro Woche mit der Kinderbetreuung.