Ein Arbeitsrechtler in Haufe Personal stellt fest, dass dieses Ansinnen in deutschen Unternehmen nicht gestattet ist, weil es gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitsnehmers verstößt. Nur im Web frei zugängliche Daten dürfen von Arbeitgebern als Infogrundlage benutzt werden. Das neue Bundesdatenschutzgesetz sieht demnächst noch eine Unterscheidung zwischen mehr beruflichen und mehr privaten Netzwerken vor, aber diese Abgrenzung wird schwer zu treffen sein.
(07.05.2012) Quelle: Haufe Personal