Dann ist Essig mit der neuen Stelle. Die entsprechende Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az. 8 Sa 109/11) überrascht nun nicht wirklich, aber offensichtlich versuchen es manche Zeitgenossen immer mal wieder. In dem verhandelten Fall hatte ein Unternehmen ausdrücklich Mitarbeiter für Nacht- und Wechselschichten gesucht. Der neue Kollege verschwieg aber bis zum Jobantritt, dass er wegen seiner Gesundheit gar nicht nachts arbeiten durfte.
(02.04.2012) Quelle: Osborne Clark