Das Magazin Unicum hat in einem Beitrag mal zusammengestellt, welche Fragen ein Kandidat im Bewerbungsgespräch beantworten muss, wann er Lügen darf und was der potenzielle Arbeitgeber sonst noch so fordern darf.
> Grundsätzlich darf ein Unternehmen, so heißt es in dem Artikel, jede Frage stellen, bei der es um ein sachlich begründetes Interesse geht. Also etwa Fragen nach der Qualifikation, der bisherigen Laufbahn und der körperlichen Eignung, wenn die wichtig für den Job ist.
> In der Regel tabu sind Fragen nach einer (geplanten) Schwangerschaft, nach Familienplanung, politischer, religiöser oder sexueller Orientierung, nach den finanziellen Verhältnissen und dem Kündigungsgrund beim alten Unternehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die Antwort für den Job ausschlaggebend ist. Für manche Jobs etwa in einer kirchlichen Einrichtung ist die entsprechende Religionszugehörigkeit nicht unerheblich. Auch Fragen nach Vorstrafen oder Behinderungen sind, so schreibt Unicum, im Einzelfall erlaubt, wenn sie sich speziell auf die ausgeschriebene Position beziehen.
> Wer im Vorstellungsgespräch eine Tabu-Frage präsentiert bekommt, darf diese falsch beantworten, also lügen. Flunkert er aber bei einer zulässigen Frage und es kommt später raus, riskiert er wegen arglistiger Täuschung den neuen Arbeitsplatz und die Karriere.
> Verlangt ein Unternehmen im Rahmen der Bewerbung vom Kandidaten einen Gesundheits-, Blut- oder Urintest, so muss dieser ihn nicht machen. In der Regel bekommt er dann aber auch den Job nicht. ie Hier ist also Abwägen angesagt.
Quelle: Unicum