Die Faustregel: die Bindungsfrist darf nicht das Sechsfache der Weiterbildung überschreiten. Andersfalls könnte die gesamte Bindungsvereinbarung hinfällig sein. – Gut für den Mitarbeiter.
Quelle: Zeit Online
Die Faustregel: die Bindungsfrist darf nicht das Sechsfache der Weiterbildung überschreiten. Andersfalls könnte die gesamte Bindungsvereinbarung hinfällig sein. – Gut für den Mitarbeiter.
Quelle: Zeit Online