Dabei ging es um ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ 4 U 278/11), das einen Geschäftsführer einer Handels-GmbH zu vier Jahren Haft wegen Bilanzfälschung und Betrug verurteilte. Das Unternehmen war im April 2007 in die Insolvenz gegangen, nachdem am 23. Juni 2006 eine Abschlussprüferin die Bücher uneingeschränkt testiert hatte. Der Insolvenzverwalter verlangte eine Million Euro Schadenersatz von der Prüferin, was das Gericht aber ablehnte.
Genau hier setzt Hoffmann mit seinem Kommentar an. Denn für den unvoreingenommenen Leser ergebe sich nach Sichtung der gerichtlichen Argumentation nur ein Schluss: Die Wirtschaft braucht keine Wirtschaftsprüfer. Folge man dem Gericht, seien bei einem IT-System mit Zertifikat keine weiteren Prüfungshandlungen mehr notwendig und es reiche auch, sich lediglich auf die übergebenen Unterlagen zu stützen. Außerdem brauche der Abschlussprüfer nicht die Rechtsgrundlage der Bilanzierungs- oder Bewertungsmaßnahmen zu prüfen. Und solange keine kriminellen Machenschaften der Unternehmensleitung bekannt seien, dürfe der Prüfer vertrauensvoll die erhaltenen Angaben und Auskünfte als richtig unterstellen, argumentiert Hoffmann. Sein Fazit: „Bei der Abschlussprüfung wird eine Prüfung im allgemein verstandenen Sinne nicht geleistet.“ Man brauche sich also nicht zu wundern, wenn die unvoreingenommene Öffentlichkeit die Frage „Braucht die Wirtschaft Wirtschaftsprüfer“ mit Nein beantworte.
Quelle: Der Betrieb, 6. Dezember 2013
http://www.der-betrieb.de/content/dft,223,633309,