Corona: Studi-Eltern können Kost und Logis steuerlich absetzen

Viele Studenten sind im Moment finanziell klamm, weil ihnen die Nebenjobs wegbrechen. Noch härter trifft es aber die über 25-Jährigen. Sie müssen eine eigene Krankenversicherung bezahlen und das Kindergeld fällt weg. Aber Hilfe naht.

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Ab dem 25. Lebensjahr fallen Studenten aus der kostenlosen Familienversicherung der Eltern raus und brauchen einen eigenen Vertrag. Der kostet monatlich schon mal rund 100 Euro. Zugleich fallen in der Regel ab diesem Alter das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag sowie der Ausbildungsfreibetrag weg, die die Eltern für ihr studierendes Kind bekommen.

Was in „normalen“ Zeiten schon finanziell lästig ist, entpuppt sich in Coronazeiten, in denen vielen Studenten das Geld aus dem Nebenjob fehlt, als doppelt schwierig. Oft müssen die Eltern dann finanziell (noch stärker) einspringen.

Unterhalt fürs Studium = außergewöhnliche Belastung bei den Eltern
Der Lohnsteuerhilfeverein Bayern weist nun darauf hin, dass die Eltern ihre Unterhaltszahlungen fürs Kind immerhin als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen können und so über die Steuererklärung wieder ein bisschen was zurückbekommen.

Im Jahr 2020 können elterliche Finanzspritzen in Höhe von 9.408 Euro angesetzt werden (plus die elterlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Ein paar Voraussetzungen müssen erfüllt sein: das Kindergeld ist weggefallen, das Kind hat ein eigenes Vermögen von höchstens 15.500 Euro (außer Wohneigentum) und verdient nicht mehr als 624 Euro pro Jahr (das Einkommen würde dann die Steuerersparnis leicht mindern).

Heimschläfer ohne Belege, eigene Studentenbude mit Belegen
Als Unterhalt zählen zum Beispiel Kost und Logis, wenn der Student weiter/wieder bei den Eltern wohnt. Dann können ohne Belege die 9.408 Euro angesetzt werden. Wohnt der Student in einer eigenen Bude, zählen zum Beispiel Miete, Strom und Fahrtkosten dazu – müssen aber einzeln belegt werden.

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Bayern
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