Das Unternehmen darf tatsächlich so einen Test vom Mitarbeiter verlangen, stellt der Beitrag fest. Allerdings nur, wenn es ein berechtigtes Interesse nachweist und keine Willkür walten lässt. Verpflichtende Tests quer durch die Belegschaft ohne wirklich triftigen Grund sind damit schon mal passé.
Bei Rückkehr aus Risikogebiet ist Test angesagt
Das „berechtigte Interesse“ ist zwar nicht genau definiert, aber grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber bei seiner Einschätzung an denen der Behörden oder der des RKI orientieren. Kommt ein Mitarbeiter zum Beispiel aus dem Urlaub in einem ausgewiesenen Risikogebiet, kann der Chef sich berechtigt auf eine erhöhte Infektionsgefahr berufen und vom Mitarbeiter einen Corona-Test erwarten.
Wer lediglich aus einem Gebiet mit „Reisewarnung“ zurückkehrt, kann möglicherweise auch dann zum Test verdonnert werden, nämlich wenn der Arbeitsplatz so gestrickt ist, dass eine erhöhte Ansteckungsgefahr für andere besteht, stellt der Beitrag aus karriere.de fest.
Bei Quarantäne kein Test nötig
Keinen Test verlangen, kann der Arbeitgeber, wenn vereinbart ist, dass der Mitarbeiter Home-Office machen kann und darf. Dann arbeitet der Urlaubsrückkehrer eben die zwei Wochen von daheim und kehrt nach der Quarantäne ungetestet ins Büro zurück.
Quelle: karriere.de