Darf der Chef einen aus dem Home-Office zurückbeordern?

Noch vor Wochen konnten die Unternehmen ihre Mitarbeiter gar nicht schnell genug ins Home-Office verfrachten. Jetzt wollen viele Firmen wieder zum Normalbetrieb zurückkehren. Dürfen sie die Rückkehr anordnen?

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Das hat ein Beitrag auf karriere.de arbeitsrechtlich untersucht:

> Unternehmen dürfen ihre Mitarbeiter in aller Regel tatsächlich ins Büro zurückbeordern. Durch ihr Weisungsrecht als Arbeitgeber dürfen sie bestimmen, wo die Belegschaft arbeitet. Ausnahmen sind, so schreibt karriere.de, wenn man sich zuvor miteinander auf einen bestimmten Home-Office-Zeitraum geeinigt hat oder wenn Eltern ihre Kinder (unter 12 Jahren) nicht anderweitig betreut bekommen.

> Auch wer zu einer Risikogruppe gehört, kann nicht auf dem Homeoffice bestehen. Der Arbeitgeber hat hier aber eine besondere Fürsorgepflicht. Bei Nichterscheinen drohen jedenfalls Abmahnung und Kündigung – wobei die ziemlich unverhältnismäßig wäre, wenn der Job tatsächlich auch gut von daheim aus erledigt werden könnte. Um das zu klären, müsste man sich aber auf einen Streit mit dem Arbeitgeber einlassen.

> Stellt ein Unternehmen allerdings nicht sicher, dass die Corona-Regeln im Betrieb/Büro eingehalten werden (zum Beispiel 1,5 Meter-Abstand, Desinfektionsmittel), muss kein Mitarbeiter aus dem Homeoffice zurückkommen, stellt ein Jurist in dem karriere.de-Beitrag fest. Umgekehrt kann das Unternehmen im Rahmen des Zumutbaren von den Mitarbeitern verlangen, am Arbeitsplatz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

> Während der Arbeitgeber einen wie oben beschrieben wieder zurück ins Büro beordern kann, kann er umgekehrt nicht dauerhaft Homeoffice anordnen. Das würde laut einem Gerichtsurteil zu stark ins Privatleben der Mitarbeiter eingreifen.

 

Quelle: karriere.de