Das Studentenportal Studis Online erklärt, was man rund um ein Zweitstudium wissen muss: Wenn jemand nochmal studieren möchte, dann beginnt er in der Regel ein weiteres Bachelorstudium, bevor vielleicht später noch ein Master im neuen Fach draufgesetzt wird, oder ein Staatsexamensfach wie etwa Jura. Wie man an einen Studienplatz kommt, hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um einen bundesweit oder lokal zulassungsbeschränkten oder um einen zulassungsfreien Studiengang handelt, schreibt Studis Online.
Ideal wäre ein zulassungsfreies Fach, denn dann kann man sich problemlos vor Ort einschreiben, wenn man sonst alle Erfordernisse wie etwa nötige Sprachkenntnisse erfüllt.
Einen Zweitstudiumsplatz in einem zulassungsbeschränkten Fach zu ergattern, ist ein bisschen schwieriger: Für bundesweit beschränkte Fächer wie Medizin oder Zahnmedizin bewirbt man sich zentral wie auch die Erststudenten über hochschulstart.de um einen Platz. Drei Prozent der Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber reserviert. Ausschlaggebend für einen Platz sind die Abschlussergebnisse aus dem Erststudium, vor allem aber eine gute Begründung.
Auch die meisten lokal zugangsbeschränkten Fächer haben, so stellt der Beitrag fest, Sonderkontingente für Zweitstudenten. Hier zählt im Bewerbungsverfahren weniger die Abinote als vielmehr andere Kriterien wie etwa Berufserfahrung, Examensnoten – und eine gute Begründung.
Oft lohnt auch die Recherche, ob das angepeilte zulassungsbeschränkte Studienfach nicht vielleicht an einer anderen Hochschule zulassungsfrei studiert werden kann. So könnte man sich den Kampf um die wenigen Zweitstudiumsplätze ersparen. Eine Alternative sind auch private (zahlungspflichtige) Hochschulen, die oft nicht nach Erst- oder Zweitstudenten unterscheiden, sondern andere (oder keine) Auswahlkriterien anlegen.
In Sachen Finanzen müssen Zweitstudenten an staatlichen Hochschulen beachten, dass einige Bundesländer Extra-Studiengebühren für Langzeit- oder Zweitstudenten erheben. Bafög gibt es in aller Regel nicht, Kindergeld nur bis 25 Jahre, dafür kann möglicherweise Wohngeld bewilligt werden. Die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium kann mit einer wirklich guten Begründung erfolgreich sein. Ansonsten bleiben Zweitstudenten nur der Studienkredit, der Nebenjob oder das berufsbegleitende Studium.
Quelle:Studis Online