Einem Mitarbeiter bleibt da nur die Weiterbildung in Eigenregie oder ein Jobwechsel, wie ein Beitrag in den vdi Nachrichten klarstellt. Ein Unternehmen ist nicht zur Weiterbildung seiner Leute verpflichtet. Bestenfalls kann der Betriebsrat Druck machen. Umgekehrt kann sich ein Mitarbeiter nur sehr begrenzt gegen Weiterbildung wehren. Ordnet der Chef etwa ein Wochenendseminar oder eines nach Feierabend an, dessen Inhalte unmittelbar wichtig für den aktuellen Job sind, kann der Mitarbeiter sich nicht verweigern. Braucht er die Inhalte dagegen nicht akut für seine Arbeit, muss er nicht hin. In jedem Fall muss die Abordnung zum Lernen verhältnismäßig und zumutbar sein. Ein vom Unternehmen verordnetes Dauerlernen am Wochenende ohne zeitlichen Ausgleich könnte ein Mitarbeiter also ablehnen. (03.11.2011) Quelle: vdi Nachrichten