- Fein raus sind diejenigen, die noch in der Familienversicherung ihrer Eltern gratis mitversichert sind. Da müssen nur Mama oder Papa mehr bezahlen.
- Wer dagegen in der studentischen Krankenversicherung steckt, bekommt zunächst mal die Beitragserhöhung der jüngsten Gesundheitsreform ab - seit Januar kostet die Gesundheit pro Monat 55,55 Euro - und muss ab April nochmal mehr berappen, weil ab da die Beitragsanpassung wegen der letzten Bafög-Erhöhung greift: Ab dann sind 64,77 Euro fällig.
- Ältere Semester, die der studentischen Versicherung entwachsen sind und einen "normalen" Kassentarif haben, betrifft nur die Januar-Erhöhung. Die April-Anhebung bleibt ihnen erspart. (10. Januar 2011)
Quelle: Studis Online