Die Experten von Haufe Recht sind mal der Frage nachgegangen, wo der Spaß aufhört und der Ernst anfängt: Sachliche Kritik ist völlig okay und gegen schlechte Noten allein kann ein Arbeitgeber auch wenig unternehmen. Ist alles vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dies gilt aber nicht für Schmähkritik, Verleumdungen, üble Nachrede, falsche Behauptungen oder Preisgabe von Firmengeheimnissen. Dagegen kann ein Unternehmen Strafanzeige erlassen. Kommt es zum Rechtsstreit, muss der Anbieter die Nutzerdaten rausrücken. Also adé, du schöne Web-Anonymität.
Der Nestbeschmutzer muss dann mit einer Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung rechnen. Das Unternehmen kann sich auf das zerrüttete Vertrauensverhältnis berufen. Und: Es muss für diese drastischen Schritte gar nicht unbedingt zum Streit vor Gericht kommen. Plaudert jemand Ruf schädigende Details aus, die nur ein sehr kleiner Personenkreis wissen kann, kann er auch auf Verdacht aus der Firma gekegelt werden. Es reicht der begründete Verdacht einer Straftat. (5. August 2011) Quelle: Haufe Recht