Aber da mittlerweile wieder drei Musterprozesse (VI R 61/11, VI R 2/12 und VIII R 49/11) gegen die begrenzte Absetzbarkeit laufen, lohnt es sich für Erststudierende, Widerspruch gegen einen ablehnenden Steuerbescheid mit Hinweis auf diese Musterprozesse einzulegen. Nur dadurch können sie im Falle eines positiven Urteils von der Entscheidung profitieren.
(05.03.2012) Quelle: Deutsche Handwerkszeitung