So weist Sven Hennige, Senior Managing Director bei Robert Half, zunächst mal darauf hin, dass ein Arbeitsvertrag eindeutig formuliert sein sollte. Ist das nicht der Fall, sollte der Jobkandidat die Personalabteilung oder den künftigen Chef darauf ansprechen. Wer fundierte Argumente mitbringt und auch zu Kompromissen bereit ist, kann damit rechnen, dass der Arbeitsvertrag entsprechend abgeändert wird.
Auf folgende sechs Punkte sollten Bewerber, rät Robert Half, achten:
> Auch wenn Arbeitsverträge nicht schriftlich abgefasst werden müssen, sollte man darauf bestehen. Sollte es später mal Ärger geben, habe beide Parteien einen Vertrag, an den man sich halten kann. Deshalb gilt auch: Wichtige Punkte oder Ergänzungen nicht allein mündlich vereinbaren, sondern schwarz auf weiß festhalten.
> Der Jobtitel und der Verantwortungsbereich sollten einigermaßen genau beschrieben sein und inhaltlich auch zueinander passen. Arbeitgeber dürfen einem je nach Vertrag auch zusätzliche oder andere Aufgaben und Verantwortungsbereiche übertragen. Deshalb sollte ein Bewerber sicher gehen, dass im Vertrag kein Bereich vorgesehen ist, den er nicht übernehmen möchte oder kann.
> Der Arbeitsort sollte konkret festgelegt sein. Fehlt die präzise Angabe, kann der Arbeitgeber einen jederzeit an einen anderen Standort innerhalb des Unternehmens versetzen. Sieht ein Job Dienstreisen vor, sollte der Vertrag das zeitliche Ausmaß näher umschreiben. Gleiches gilt für Home-Office-Vereinbarungen.
> Die Gehaltsvereinbarungen sollten genau aufgeführt sein: Gehalt, Zulagen, Überstundenvergütungen, betriebliche Altersversorgung, Dienstwagen, vermögenswirksame Leistungen etc. Bei einem Job nach Tarif sollte die Eingruppierung genannt sein. Absprachen über Gehaltserhöhungen nach der Probezeit oder in zeitlichen Abständen sollten unbedingt schriftlich fixiert werden, damit sich Chef und Personalabteilung auch später noch daran erinnern.
> Weicht die vereinbarte Arbeitszeit von den üblichen 40 Stunden pro Woche ab, sollte das im Arbeitsvertrag stehen. Ebenso, was in Sachen Überstunden, Schicht- oder Bereitschaftsdienste vereinbart ist, sowie Regelungen zu Dienstbeginn, -ende, Gleitzeiten oder Arbeitszeitkonten. Per Gesetz sind 20 Tage Urlaub vorgesehen. Wer mehr erhält, sollte sich das in den Vertrag schreiben lassen, ebenso Zeiten von Betriebsferien, Urlaubssperren oder Pflichturlaub.
> Je nach Position vereinbaren Unternehmen gerne eine Wettbewerbsklausel: Wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, darf er eine Zeit nicht für die Konkurrenz arbeiten. Bewerber sollten genau checken, was die Klausel für ihre Zukunft bedeutet. Sie ist zum Beispiel nur gültig, wenn es dafür eine Karenzentschädigung gibt. Höhe und Dauer unbedingt schriftlich festhalten lassen.
Quelle:Robert Half