- Master-Studierende können jetzt bis 35 Jahre gefördert werden.
- Die Freigrenzen für das Einkommen der Eltern und auch die eigenen Zuverdienstgrenzen wurden angehoben.
- Beim Auslands-Bafög für Praktika braucht man keine Sprachkenntnisse mehr nachzuweisen.
- Nach einem einmaligen (!) Fachrichtungswechsel aus gutem Grund wird man künftig weiter ganz normal gefördert, also Zuschuss und zinsloses Darlehen jeweils zur Hälfte. Bislang wurde einem ein Fachwechsel beim Bafög übel genommen. (9. November 2010)
Quelle: das-neue-bafoeg.de