Das befanden die Richter des Landesarbeitsgerichtes Hessen (AZ. 13 SaGa 1934/10). In dem verhandelten Fall sollte eine junge Mutter die zwei mit dem Chef vereinbarten Präsenztage pro Woche nicht mehr in Frankfurt, sondern in London abarbeiten. Die Kosten wären weitgehend an ihr hängen geblieben. Schon weil allein die Reisezeiten mehr als einen Tag in Anspruch nehmen würden, fanden die Richter die Zwangsversetzung völlig unangebracht und unzulässig. (11. April 2011)
Quelle: Haufe Recht