Energiepauschale kassieren - so geht's

Als Ausgleich für hohe Benzin- und Energiepreise sollen alle Erwerbstätigen 300 € extra erhalten. Die wichtigsten Fakten rund um die Energiepauschale auf einen Blick.

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Die Energiepauschale ist beschlossene Sache: 300 € mehr auf dem Gehaltszettel sollen helfen, die steigenden Ausgaben für Tanken, Heizen und Strom abzufedern. Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige soll laut Beschluss der Bundesregierung die sogenannte Energiepauschale erhalten. Der Einmalbetrag wird im September 2022 von den Arbeitgebern zusammen mit dem Monatsgehalt an die Beschäftigten ausbezahlt. Zentrale Informationen hat das Magazin Personalwirtschaft zusammengestellt.

Stichtag 1. September: Unternehmen müssen die Energiepauschale an alle Beschäftigten auszahlen, die am 1. September 2022 unter Vertrag stehen. Wer am 01. September nirgendwo beschäftigt ist und erst später – beispielsweise zum 01. Oktober angestellt wird – kann sich die 300 € im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2022 anrechnen lassen.

Mini-Job: Grundsätzlich bekommen auch Minijobber, Praktikanten oder Werkstudenten die Pauschale. Habt Ihr allerdings eine Hauptbeschäftigung und übt nebenbei noch einen Minijob aus – bekommt Ihr die Energiepauschale nur einmal im Rahmen der Hauptbeschäftigung.

Auslandsaufenthalt: Voraussetzung für den Erhalt der Energiepauschale ist ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Ex-Pats oder beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler gehen leer aus.

Steuern und Abgaben: Die Energiepauschale zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und ist als „sonstiger Bezug” lohnsteuerpflichtig. Ausnahme: Bei geringfügig Beschäftigten soll aus Vereinfachungsgründen auf eine Besteuerung verzichtet werden. Kleiner Trost: Zumindest Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.

Quelle: Personalwirtschaft.de

 

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