Bis zum 30. September 2017 soll eine Lösung für den Streit gefunden werden, der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstanden war. Bislang hatte nämlich die VG Wort stellvertretend für die Autoren von wissenschaftlichen Texten eine Pauschale für die digitale Nutzung dieser Texte an Hochschulen von den Bundesländern erhalten. Weil das Bundesverfassungsgericht diese Pauschalabgabe einkassiert hatte, wollte die VG Wort künftig einzeln abrechnen, erklärt der Beitrag. Pro Textseite und Semester sollten pro Student 0,008 Euro fällig werden.
Die Hochschulen lehnten dieses Konzept als zu bürokratisch ab. Die Nichteinigung hätte bedeutet, dass Studierende ab 2017 keine digitalen Texte mehr zur Verfügung gestellt bekommen hätten, sondern sich alle Inhalte wie früher hätten kopieren müssen. Bei Kopierern sich die Urheberrechtsabgaben seit Jahren über eine Kopierpauschale ordentlich geregelt.
Um allen Beteiligten diesen Rückfall in die Steinzeit zu ersparen, bleibt jetzt erst mal alles beim Alten, bis Herbst 2017 wird an einer Lösung verhandelt. Solange dürfen Hochschulen und Professoren Unterrichtsstoff weiter online zur Verfügung stellen.
Quelle: Spiegel Online