Spätere Ergänzungen und Vervollständigungen sind nicht erlaubt, hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI R 3/12.
(04|2013) Quelle: Haufe
Spätere Ergänzungen und Vervollständigungen sind nicht erlaubt, hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI R 3/12.
(04|2013) Quelle: Haufe