Er kann auch nicht auf Feiertagszuschlag oder einen alternativen freien Tag hoffen. Ausschlaggebend bei der Feiertagsregelung ist immer der jeweilige Einsatzort, nicht der Firmensitz. (8. April 2010)
Quelle: Focus Online
Er kann auch nicht auf Feiertagszuschlag oder einen alternativen freien Tag hoffen. Ausschlaggebend bei der Feiertagsregelung ist immer der jeweilige Einsatzort, nicht der Firmensitz. (8. April 2010)
Quelle: Focus Online