Nichts wird bekanntlich so heiß gegessen wie es gekocht wird. Das zeigt sich nun auch bei der von Brüssel vorgeschriebenen Pflichtrotation für Unternehmen öffentlichen Interesses. Mitte Dezember 2015 beschloss das Bundeskabinett einen neuen Gesetzesentwurf, dem zufolge börsennotierte Unternehmen ihren Prüfer bis zu 20 Jahre behalten können, wenn nur der Prüfauftrag nach zehn Jahren neu ausgeschrieben wird, meldet das Handelsblatt. Bekommt der Abschlussprüfer nach zehn Jahren eine zweite Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an die Seite gestellt, ist die Prüferrotation sogar erst nach 24 Jahren zwingend erforderlich. Damit nutzte Deutschland Schlupflöcher, die die EU den Mitgliedsstaaten bei der Reform der Wirtschaftsprüfung gelassen hatte. Das Institut der Wirtschaftsprüfer lobte den Entwurf. Damit werde klar, dass jede externe Rotation einen erheblichen Informationsverlust bringt, der der Prüfungsqualität schade.
Quelle: Handelsblatt, 17. Dezember 2016, Printausgabe Seite 14
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