Für Berufseinsteiger ist das positiv wie negativ, kann vor allem aber zu skurrilen Konstellationen führen. Bislang durfte ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund nur für höchstens zwei Jahre befristet werden. Das gab immer dann Probleme, wenn ein Bewerber schon während des Studiums zeitweise bei dieser Firma gejobbt hatte. Ein neuer, ohne Sachgrund befristeter Vertrag - derzeit sehr oft im Einsatz bei Neueinstellungen - war dann kaum noch möglich.
Das soll nun geändert werden: Nach einer Wartezeit von einem Jahr soll erneut eine sachgrundlose Befristung erlaubt sein. Das macht die Sache für Jobeinsteiger einerseits leichter, weil sich potenzielle Arbeitgeber eher für sie entscheiden können, andererseits müssen Absolvent und Unternehmen dann aber auch nach dem letzten Praktikum oder Nebenjob ein Jahr verstreichen lassen, bevor sie gemeinsam weitermachen dürfen. Fraglich, ob das nun ein großer Gewinn zur vorherigen Regelung ist.
Quelle: Osborne Clarke