Nein, urteilten die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 3 Sa 571/14). Wenn ein Angestellter, wie in dem verhandelten Fall, seine Beschimpfungen auf den Chef nur via SMS an einen Kollegen verbreitet, ist die Verbalentgleisung keine Kündigung wert. Chef-Pöbeleien können je nach Fall zwar den Job kosten, aber wenn sie vertraulich gemacht werden und so nicht den Betriebsfrieden stören, darf man den Vorgesetzten auch schon mal „ein autistisches krankes Arschl...“ nennen. Aber auch wenn es rechtlich ohne Konsequenzen bleibt, dürfte das Standing beim Chef doch ordentlich leiden, wenn er die Schimpferei mitkriegt.
Quelle:Finanztest
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