Formvollendet gründen

Wer im Team gründet, sollte sich zügig die passende Gesellschaftsform geben, rät ein Start-up-Experte in der Wiwo.

Ab der ersten Geschäftstätigkeit hafte man als Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch mit dem Privatvermögen. Per GmbH oder UG (Unternehmergesellschaft) begrenze man die Haftung und ermögliche den Einstieg für Investoren. (8. April 2010)

Quelle: Wirtschaftswoche

Selbstständigkeit