Denn die Antwort fiel - je nachdem, wie der Anstellungsvertrag gestrickt war - mal so und mal so aus. Manche hatten Glück, manche Pech. Die Gesetzgebung war recht unklar, und das Bundessozialgericht führte in seinen letzten Urteilen eine für Studierende zwar vorteilhafte, aber weiter sehr verwirrende Unterscheidung der Dualen Studiengänge ein.
Die Regierung sieht nun eine Vereinheitlichung vor, die ab 2012 gelten soll, sofern alle gesetzgeberischen Hürden genommen werden. Ab dann sollen alle Formen des dualen Studiums mit einer Ausbildung gleich gestellt werden.
Ergo: Alle "Dualen" müssen wie Azubis auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ob die Neuregelung nur für Erstsemester oder ab 2012 auch für "Altfälle" gilt, ist noch nicht raus.
Jobguide-Meinung: Schöner wäre es natürlich gewesen, wenn alle Dualen Studenten künftig nichts hätten zahlen müssen, aber das kann sich der Staat wohl nicht mehr leisten. Zumindest werden jetzt alle gleich behandelt, und man erspart sich das Rumgezicke mit Krankenkasse & Co. Einen weiteren Vorteil hat das Ganze: Durch die Beiträge erwirbt man auch schon während des Studiums Ansprüche an die Renten- und Arbeitslosenversicherung. (1. Juli 2011)
Quelle: Haufe Recht