Gefährlich: den Lebenslauf schönfärben

Ein Arbeitsrechtler auf Zeit Online erklärt, was passiert, wenn der gefälschte Lebenslauf eines Bewerbers auffliegt.

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Petra Hinz‘ macht’s vor: Fälscht ein Bewerber Teile seines Lebenslaufs, kann ihm das auch noch Jahre nach dem Jobeintritt enorme Probleme bereiten.

Denn in der Regel kommt ein Arbeitsvertrag aufgrund der eingereichten Bewerbung zustande. Erweisen sich wesentliche Teile daraus als gelogen oder massiv verzerrt, kann der Arbeitgeber arglistige Täuschung geltend  machen und den Arbeitsvertrag anfechten. Damit ist der Vertrag nichtig – und der Mitarbeiter von jetzt auf gleich arbeitslos.

Die einzige Hintertür für den Mogel-Mitarbeiter: Der Arbeitgeber muss beweisen können, dass das geschummelte Detail ausschlaggebend war, dass er damals die Stelle bekommen hat. Dies dürfte bei einer erfundenen Ausbildung eher der Fall sein als bei aufgebauschten Sprachkenntnissen. Und: Damit Arglist im Spiel ist, hätte der Bewerber wissen müssen, wie wichtig und ausschlaggebend das manipulierte Detail für die Einstellung war. Keine Arglist, keine Anfechtung. Allerdings dürfte der Arbeitgeber den Vertrag dann wahrscheinlich regulär mit Kündigungsfrist lösen können. Begründung: Gestörtes Vertrauensverhältnis.

Die Fristen für alle juristischen Nachspiele: Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres nachdem die Sache aufgeflogen ist, geltend gemacht werden. Eine fristlose Kündigung muss binnen zwei Wochen erfolgen.

Quelle:Zeit Online

Ulrike Heitze