Selbst wenn einen die Kollegen gehörig nerven, sollte man sein Mundwerk zügeln. Die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz befanden, dass eine „blöde Kuh“ eine fristlose Kündigung wert ist (Az. 4 Sa 245/13).
Gleiche Strafe droht, wenn man einen Kollegen wider besseres Wissen des Diebstahls bezichtigt.
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