Goodies statt Gehaltserhöhung

Kleine Gehaltserhöhung gefällig – ohne, dass das Finanzamt mit kassiert? Das geht: Steuerfreie Extras wie Tankgutscheine oder Personalrabatte sind eine attraktive Alternative zum Gehaltsplus. Die folgenden Goodies kann Dir Dein Arbeitgeber steuerfrei gewähren.

Pexels, Julias Torten und Törtchen

Da hast geschickt um die wohlverdiente Gehaltserhöhung verhandelt – doch auf dem Konto kommen nur 70 bis 80 Prozent davon an? Das passiert regelmäßig, denn vom höheren Bruttogehalt werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Wer darauf keine Lust hat, kann bei der nächsten Gehaltsrunde stattdessen nach steuerfreien Extras fragen. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen Brutto und Netto. Die Wohltaten vom Chef kommen Dir also in voller Höhe zugute.

So geht`s:

Steuerfreie Extras kann der Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Gehalt gewähren. Innerhalb gewisser Grenzen und Freibeträge fallen dafür keine Steuern an. Zum Teil sparen Du und Dein Chef auch die Sozialabgaben. Voraussetzung: Steuerfreie Extras sind stets an einen konkreten Zweck gebunden. Das heißt, Du darfst das Geld nicht einfach ausgeben, wofür Du willst. Stattdessen beteiligt sich der Arbeitgeber an bestimmten Ausgaben, beispielsweise an den Kosten fürs Fitnessstudio, für Tanken oder Essen. Die Liste ist so vielseitig, dass eigentlich für jeden etwas dabei ist. 

Sachbezüge /Sachzuwendung: 

Bis zu 50 Euro pro Monat bleiben steuerfrei, zum Beispiel Tank-, Waren- oder Restaurantgutscheine, Mitgliedschaft im Sportclub/Fitnessstudio, betriebliche Krankenzusatzversicherung.

Geschenke zu persönlichen Anlässen

Bis zu dreimal pro Jahr darf der Chef Dir ein Geschenk im Wert von jeweils maximal 60 Euro machen, beispielsweise zur Hochzeit, Geburt eines Kindes, zum Firmenjubiläum oder Geburtstag.

Essenszuschuss

Hat das Unternehmen keine eigene Kantine, kann Dir der Chef 6,90 Euro pro Arbeitstag als steuerfreien Verpflegungszuschuss gewähren.

Smartphone & Laptop

Überlässt Dir die Firma Laptops, Smartphones oder Tablets zur privaten Nutzung. fallen dafür weder Steuern noch Sozialabgaben an. Allerdings müssen die Geräte im Besitz der Firma bleiben.

Dienstfahrrad

Stellt der Arbeitgeber ein Fahrrad, bleibt auch dieser geldwerte Vorteil abgabenfrei. Das Rad darf auch privat genutzt werden und sämtliche Kosten für Reparaturen und Service übernimmt ebenfalls der Arbeitgeber – dafür kann er die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen.

Personalrabatt

Bis zu 1.080 Euro im Jahr darf das Unternehmen Dir beim Einkauf eigener Produkte als Rabatt gewähren, ohne dass Du diesen Vorteil versteuern musst.

Kinderbetreuung

Die Kosten für Kinderbetreuung kann die Firma steuerfrei in unbegrenzter Höhe übernehmen, wenn Dein Kind noch nicht schulpflichtig ist und während der Arbeitszeit betreut werden muss.

Weiterbildung

Wenn Du Dich weiterbildest, profitiert auch die Firma. Die Kosten für Kurse oder Fortbildungen kann der Chef steuerfrei übernehmen. Das geht sogar bis zu einer gewissen Frist noch rückwirkend.

Mitarbeiteraktien

Bis zu einem Wert von 1.440 Euro ist bleiben Mitarbeiterbeteiligungen durch kostenlose oder vergünstigte Aktienkäufe steuerfrei. So kannst Du selbst an der Wertsteigerung des Unternehmens verdienen.

Erholungsbeihilfe

Neben bezahltem Urlaub und Urlaubsgeld kann der Chef Dir eine Erholungsbeihilfe auszahlen. Bis zur Freigrenze von 156 Euro bleibt der Zuschuss einmal pro Jahr für Dich steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch für Ehegatten oder Kinder gibt es Zuschüsse. Der Urlaub muss mindestens eine Woche dauern.

Jobticket/49-Euro-Ticket

Für die ÖPNV-Nutzung gibt es ebenfalls einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber. Das gilt für private und berufliche Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr und Fahrten mit dem öffentlichen Fernverkehr. Du kannst dafür entweder Deine Tickets beim Arbeitgeber einreichen, oder das Unternehmen stellt Dir eine vergünstigte oder kostenlose Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung. Auch Bahncards oder das 49-Euro-Ticket können steuerfrei bezuschusst werden.

Tipp: Du möchtest wissen, wie viel netto von einer Gehaltserhöhung übrigbleibt? Dafür kannst Du online kostenlose Brutto-Netto-Rechner nutzen, beispielsweise bei Gehalt.de

Quellen: Xing.deBrutto-Netto-Rechner