Her mit meiner Akte

Wer am Ende eines Jobs einen Blick in seine Personalakte werfen möchte, weil er zum Beispiel mit dem Unternehmen im Clinch liegt, dem muss die Firma die Einsicht gestatten. Das befand das Bundesarbeitsgericht (BAG Az. 9 AZR 573/09).

Das Argument, das Arbeitsverhältnis sei ja schon beendet und der Mitarbeiter nun ein Ex-Mitarbeiter, zieht nicht, sagen die Richter. In dem verhandelten Fall kam einem Ehemaligen im Zuge einer Zeugnisstreitigkeit mit der Firma zu Ohren, dass er laut Personalakte illoyal gewesen sei. Gucken lassen wolle ihn das Unternehmen aber nicht.

(7. Dezember 2010)

Quelle: afp

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