38 Grad in Hannover, 39 Grad in Mannheim,, 40,2 Grad in Freiburg, 41,2 Grad in Duisburg - Jahr für Jahr melden deutsche Städte neue Hitzerekorde. Ohne Klimaanlage wird es bei Außentemperaturen oberhalb von 30 Grad schwer, sich auf seine Arbeit zu konzentrieren. Doch einfach nach Hause gehen, weil es ihnen zu heiß wird, dürfen Angestellte leider nicht.
Auf ein arbeitsrechtlich verbrieftes Recht auf Hitzefrei können sich Arbeitnehmende nicht berufen, stellt der Onlinedienst haufe.de in einem aktuellen Beitrag dar. Allerdings hat der Arbeitgeber die Pflicht zu reagieren, wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz zur Belastung werden. Für Bürojobs gilt: Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, Anhang 3.5 Abs.1 zu § 3) hat der Arbeitgeber für eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" zu sorgen: Belastungen durch zu große Hitze sind also genau wie klirrende Kälte zu vermeiden.
Sonnenschutz ab 26 Grad
Doch was heißt das konkret? Anhaltspunkte liefert laut haufe.de die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 (Raumtemperatur) weiterhelfen. Danach hat der Arbeitgeber für Sonnenschutz zu sorgen, wenn die Lufttemperatur im Raum über 26 Grad klettert. Steigt das Thermometer im Büro auf 30 Grad oder mehr, sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Das können beispielsweise auch angepasste Arbeitszeiten sein oder vom Arbeitgeber bereitgestellte Getränke. Und wird die 35-Grad-Marke geknackt, ist der Raum ohne spezielle Maßnahmen für Hitzearbeit nicht länger als Arbeitsraum geeignet.
Barfuß im Bikini-Top?
Gibt es im Unternehmen Bekleidungsvorschriften, so gelten diese grundsätzlich auch im Hochsommer. Insbesondere Vorgaben zu spezieller Schutzkleidung sind einzuhalten. Optimal ist eine betriebliche Kleiderordnung, die bei großer Hitze Ausnahmen zulässt, beispielsweise "keine Krawattenpflicht bei einer Innentemperatur ab XY Grad". Vorsicht: Wer sich weigert, die vorgeschriebene Dienstkleidung zu tragen, riskiert eine Kündigung, warnt haufe.de. Auch wer barfuß erscheint, muss damit rechnen, dass Kollegen und Vorgesetzte das nicht sonderlich schätzen. Auch hier droht unter Umständen eine Abmahnung.
Was gilt im Homeoffice?
Wenn es zuhause zu heiß wird, muss der Arbeitgeber nur im Ausnahmefall Abhilfe schaffen - nämlich dann, wenn es sich offiziell um einen eingerichteten Homeoffice-Arbeitsplatz handelt. Solche Telearbeitsplätze unterliegen zumindest teilweise arbeitsstättenrechtlichen Regelungen, erklärt haufe.de. Ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Notebook stelle noch keine "Einrichtung" eines häuslichen Arbeitsplatzes dar, insbesondere wenn Du nur gelegentlich von zuhause aus arbeitest. Pluspunkt: Luftige Kleidung und nackte Füße sind hier in der Regel kein Problem.
Quellen: haufe.de, Dienstkleidung verweigert - Kündigung rechtmäßig, Barfuss im Job - was gilt?