Gedacht sind diese Guthaben für den Vorruhestand, für Sabbaticals oder für die Altersvorsorge. Der Vorteil: Dieses Quasi-Gehalt bleibt bis zur Verwendung Steuer- und Sozialabgabenfrei. Was in guten Zeiten ein prima Investment war, steht in Krisenzeiten auf sehr wackligen Füßen, so der Beitrag. Einigermaßen glimpflich kommt der Ansparer bei Kurzarbeit weg. Je nach Vertrag ist die Firma per Gesetz verpflichtet, zunächst die Stunden auf dem Konto zu kappen. Restguthaben bleibt aber erhalten. Wird der Mitarbeiter entlassen, wird das Guthaben im schlechtesten Fall mit einem Schlag ausgezahlt. Dann werden Sozialabgaben und (geminderte) Steuern fällig. Dies lässt sich nur verhindern, indem der Mitarbeiter zügig Weisungen für das Konto erteilt: Wer nahtlos wieder einen Job findet, kann das Konto zum neuen Arbeitgeber (zu dessen Konditionen) mitnehmen, sofern der auch ein solches Kontensystem hat. Hat er keines, muss ausgezahlt werden. Notlösung: Größere Guthaben - ab 15.200 Euro – lassen sich ab Juli an die Deutsche Rentenversicherung weiterleiten. Die lässt einen Zeit und Geld nicht mehr ganz so flexibel nutzen, bewahrt aber die Abgabenvorteile. Geht die ganze Firma nach Juni 2009 pleite, kann das Guthaben geschützt sein, sofern sich die Firma im Vorfeld ordnungsgemäß gekümmert hat. Ist schon vorher sense, dann sieht es düster fürs Zeitguthaben aus. Dann ist es wahrscheinlich, dass die komplette Zeit-/Geldersparnis futsch ist.
Quellen: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Versicherungsjournal