Job bei Kirche auch ohne Glaube möglich

Kirchliche Arbeitgeber dürfen in Sachen Weltanschauung traditionell etwas andere Ansprüche an ihre Mitarbeiter stellen als nicht konfessionelle Unternehmen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof dieses Privileg zugunsten von Bewerbern aber deutlich eingeschränkt.

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In dem verhandelten Fall (EuGH C-414/16) forderte ein kirchlicher Arbeitgeber von Bewerbern für eine befristete Referentenstelle die Zugehörigkeit zur protestantischen Kirche. Eine konfessionslose Bewerberin, die nicht zum Vorstellungsgespräch geladen worden war, verklagte die Institution auf knapp 10.000 Euro Entschädigung und berief sich auf die Antidiskriminierungsrichtlinie. Nach einem Zickzackkurs durch deutsche Gerichte landete der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof, wie ein Beitrag auf N-TV ausführt.

Die obersten europäischen Richter urteilten, dass Kirchen zwar mit Blick auf ihre Selbstbestimmung im Rahmen einer Bewerbung gewisse Anforderungen in Sachen Religion oder Weltanschauung stellen dürfen, allerdings nur, wenn das für die jeweilige Tätigkeit „eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation“ darstellt. Im Klartext: Auf die Verhältnismäßigkeit kommt es an. In Jobs, wo die Religion relevant und objektiv nötig ist, darf die Kirche besondere Ansprüche stellen – aber eben nur da. Ob das nun just auf die ausgeschriebene Referentenstelle zutrifft, müssen jetzt wieder deutsche Gerichte klären. In jedem Fall dürfen die Kirchen künftig nicht per se von jedem Bewerber eine Kirchen- oder Religionszugehörigkeit verlangen.

Quelle:N-TV