Danach kann unfreundliches Verhalten gegenüber Kunden ein Grund zur Abmahnung seitens des Arbeitgebers sein. Ein Mal schlechte Laune ist vielleicht noch verzeihlich, aber wiederholte Unfreundlichkeit sei, so die Kieler Richter, keine Lappalie mehr. Da darf der Unternehmer dann zur gelben Karte greifen – und im Wiederholungsfall auch zur Kündigung.
Quelle: anwalt.de