Job-Urteil: Bitte recht freundlich

Für Griesgrame, die gerne schon mal ihre schlechte Laune an ihren Mitmenschen auslassen, dürfte ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein recht interessant sein.

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 Danach kann unfreundliches Verhalten gegenüber Kunden ein Grund zur Abmahnung seitens des Arbeitgebers sein. Ein Mal schlechte Laune ist vielleicht noch verzeihlich, aber wiederholte Unfreundlichkeit sei, so die Kieler Richter, keine Lappalie mehr. Da darf der Unternehmer dann zur gelben Karte greifen – und im Wiederholungsfall auch zur Kündigung.

Quelle: anwalt.de