Karriere auch für Schwangere

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte von berufstätigen Frauen (Az. 8 AZR 483/09).

Wird bei einer Stellenbesetzung aus nicht weiter nachvollziehbaren Gründen ein männlicher Bewerber einer kompetenteren schwangeren Bewerberin vorgezogen, kann sie eine Diskriminierung geltend machen.  Allein der Verweis auf ihre Schwangerschaft reicht zwar nicht als Beweis, aber wenn sie weitere Anhaltungspunkte - wie etwa dumme Kommentare des Unternehmens - vorlegen kann, müssen die keine größeren formellen Anforderungen erfüllen, um als glaubhaft zu gelten. (1. Februar 2011)

Quelle: Bundesarbeitsgericht

Chancengleichheit