Ist auch eine private Nutzung mit dem Chef vereinbart, sollte man sich die unbedingt schriftlich geben lassen. Der Mitarbeiter ist nämlich in der Beweispflicht. (9. Mai 2011)
Quelle: Heise
Ist auch eine private Nutzung mit dem Chef vereinbart, sollte man sich die unbedingt schriftlich geben lassen. Der Mitarbeiter ist nämlich in der Beweispflicht. (9. Mai 2011)
Quelle: Heise